GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elktronischer Form sowie zum Datenzugriff
Mit der GoBD sind Aufzeichnungs- und Nachweispflichten für steuerlich relevante - und damit auch geschäftsrelevante Informationen geregelt. Grundlegend bezieht sich die GoBD auf die Pflichten nach Handelsgesetzbuch (HGB) oder der Abgabenordnung (AO) und regelt darüber hinaus noch die Rechte des Datenzugriffs (z.B. im Falle einer Betriebsprüfung). Konkret bestehende Forderungen:
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
- Vollständigkeit
- Unveränderbarkeit
- Ordnung
- Formattreue bei Archivierung